Ratgeber

Gas- und Ölheizung entsorgen: Kosten, Ablauf und Vorgaben

Erdgas und Heizöl sind fossile Brennstoffe, deren Betrieb durch die CO₂-Bepreisung immer teurer wird. Kein Wunder, dass immer mehr Betreiber über einen Heizungstausch nachdenken. Doch was ist zu beachten, wenn Sie in Österreich eine Gasheizung oder Ölheizung entsorgen? Wir zeigen, welche Vorgaben gelten, wie die Arbeiten Schritt für Schritt ablaufen und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten.

Alte Heizung entsorgen: Diese Gründe sprechen dafür

Nach 15 bis 20 Jahren gilt eine Heizungsanlage als überholt. Sie entspricht oft nicht mehr dem Stand der Technik und verbraucht mehr Energie als nötig. In Verbindung mit steigenden Energiepreisen führt das häufig zu empfindlich höheren Heizkosten. Abhilfe schafft ein Heizungstausch, für den Sie die alte Öl- oder Gasheizung entsorgen oder verkaufen müssen. Neben der Wirtschaftlichkeit sprechen weitere Gründe für die Entsorgung alter Anlagen:

  • Wirtschaftlichkeit: Ist der Betrieb der alten Heizung zu teuer, lohnt sich ein Austausch – und Sie müssen die Gas- oder Ölheizung fachgerecht entsorgen lassen.
  • Wertsteigerung: Häuser mit umweltfreundlichen Heizungsanlagen erreichen in der Regel bessere Energieeffizienzwerte und erzielen bei einem Verkauf höhere Erlöse. Ein Heizungstausch wirkt sich damit auf den Wert Ihrer Immobilie aus.
  • Zuverlässigkeit: Nach vielen Jahren im Betrieb sinkt die Zuverlässigkeit. Die Ersatzteillage verschlechtert sich und anstehende Reparaturen führen immer öfter zu längeren Ausfällen.
  • Umstieg auf erneuerbare Energien: Der Ausstieg aus fossilen Heizsystemen wird in Österreich politisch vorangetrieben. Wer frühzeitig umsteigt, sichert sich attraktive Förderungen und macht sich unabhängiger von schwankenden Brennstoffpreisen.
  • Fördermittel: Für den Tausch fossiler Heizungen gibt es in Österreich attraktive Zuschüsse – etwa über die Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“. Die Entsorgung der Altanlage ist dabei meist Voraussetzung und muss nachweisbar sein.

Die Übersicht zeigt: Eine alte Gas- oder Ölheizung zu entsorgen, kann sich finanziell für Sie lohnen. Ist die Technik noch intakt und wollen Sie keine Förderung in Anspruch nehmen, können Sie die Heizung alternativ auch gebraucht verkaufen. Übrig gebliebenes Heizöl lässt sich ebenfalls verkaufen.

Vorgaben für die Stilllegung und Entsorgung

Möchten Sie eine Öl- oder Gasheizung entsorgen, dürfen Sie die Arbeiten in aller Regel nicht selbst erledigen – die Gefahren für Sie und die Umwelt sind zu hoch. Welche Vorgaben gelten, hängt davon ab, ob Sie eine Gasheizung oder eine Ölheizung außer Betrieb nehmen.

Gasheizung entsorgen: konzessionierter Fachbetrieb erforderlich

Für die Stilllegung einer Gasheizung benötigen Sie einen konzessionierten Installateur, der für Arbeiten am Gasnetz zugelassen ist. Er legt den Gasanschluss fachgerecht still und verhindert, dass Gas unbemerkt austritt. Anschließend kann die Anlage demontiert und entsorgt werden. Dabei gelten unter anderem folgende Vorgaben:

  • Absperren oder Rückbau des Gasanschlusses gemäß den ÖVGW-Richtlinien und den einschlägigen ÖNORMEN für Gasinstallationen
  • Entsorgung elektrischer Komponenten als Elektroaltgeräte nach den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG 2002)
  • sortenreines Trennen und Recyceln der verschiedenen Materialien (Wärmetauscher, Metalle, Wärmedämmung und Isolierung)
  • fachgerechte Entsorgung von Kältemitteln bei einer Kombination aus Gasheizung und Wärmepumpe

Wichtig sind außerdem Belege und Nachweise über die fachgerechte Demontage und Entsorgung. Diese benötigen Sie unter anderem, um Fördermittel für die neue Heizung zu erhalten.

Ölheizung entsorgen: höhere Anforderungen an den Fachbetrieb

Bei Heizöl handelt es sich um einen wassergefährdenden Stoff. Die Vorgaben sind daher deutlich strenger: Sie sollen verhindern, dass Heizöl in die Umwelt gelangt und Grundwasser oder Erdreich verunreinigt. In Österreich sind Arbeiten an Tankanlagen dem Wasserrechtsgesetz (WRG) sowie den einschlägigen ÖNORMEN und ÖVGW-Richtlinien unterworfen. Beauftragen Sie deshalb einen befugten Tankschutz-Fachbetrieb, der nach diesen Vorgaben arbeitet.

Ob und in welchem Umfang zusätzliche Prüfungen erforderlich sind, hängt vor allem von der Einbaulage (Erdtank oder oberirdischer Tank) und der Menge des gelagerten Heizöls ab. Besondere Sorgfalt ist unter anderem in diesen Fällen geboten:

  • bei allen unterirdischen (erdverlegten) Tankanlagen
  • bei größeren oberirdischen Tankanlagen
  • bei Tankanlagen in Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten

So laufen die Entsorgungsarbeiten ab

Haben Sie sich entschlossen, die alte Gas- oder Ölheizung entsorgen zu lassen, laufen die Arbeiten immer nach einem ähnlichen Schema ab. Zunächst gilt es, einen geeigneten Fachbetrieb zu finden – für Gasanlagen einen konzessionierten Installateur, für Ölanlagen einen befugten Tankschutz-Betrieb. Anschließend geht es Schritt für Schritt wie folgt weiter:

Schritt 1: Heizung abschalten und stilllegen

Im ersten Schritt nimmt der Fachbetrieb die Anlage fachgerecht außer Betrieb. Er trennt die Verbindung zum Stromnetz und bereitet alles für die folgenden Arbeiten vor. Dazu gehört – je nachdem, ob Sie eine Gas- oder eine Ölheizung entsorgen – auch die Abstimmung mit dem Gasnetzbetreiber oder der zuständigen Behörde.

Schritt 2: Gasanschluss oder Tank stilllegen

Im zweiten Schritt geht es um die Stilllegung der Brennstoffversorgung. Bei einer Gasheizung trennt der Fachbetrieb die Verbindung zum Gasnetz – teilweise übernimmt das auch der Netzbetreiber selbst. Bei einer Ölheizung wird der Tank entleert, das Restheizöl verkauft oder entsorgt, eine Tankreinigung durchgeführt und der Öltank von der Heizung getrennt. Ähnlich läuft es ab, wenn ein Flüssiggastank stillgelegt werden soll.

Schritt 3: Demontage und Entsorgung der Heizung

Im dritten Schritt baut der Fachbetrieb die Anlage auseinander. Kessel, Leitungen und Armaturen werden demontiert, Tanks in einem Stück oder in Einzelteilen der fachgerechten Entsorgung zugeführt. Alle Bauteile werden im Sinne des Recyclings sortenrein getrennt. Bitte beachten Sie, dass die Entsorgung von Öltanks nur über zugelassene und zertifizierte Betriebe möglich ist. Details finden Sie auf unserer Seite zu den Leistungen rund um Tankdemontage und Entsorgung.

Besondere Anforderungen bei einer Ölheizung

Während die Entsorgung einer Gasheizung vergleichsweise einfach abläuft, sind bei Ölheizungen einige Punkte zusätzlich zu beachten. Der Grund: Heizöl und der im Tank befindliche Ölschlamm gelten als wassergefährdende Stoffe. Diese sind vor der Entsorgung fachgerecht aufzunehmen. Außerdem ist eine Öltankreinigung erforderlich, um eine Kontamination der Umwelt zu verhindern. Bei einem unterirdischen Öltank kann zudem eine Dichtheits- oder Druckprüfung nötig sein, um den Zustand der Anlage vor Beginn der Arbeiten festzustellen.

Kosten und Förderungen im Überblick

Wie hoch die Kosten für die Entsorgung sind, lässt sich nicht pauschal beantworten – sie hängen von zahlreichen Faktoren ab. Neben der Größe der Anlage spielen individuelle Gegebenheiten eine Rolle: Es macht etwa einen großen Unterschied, ob Sie eine Ölheizung mit erdverlegtem oder mit oberirdischem Tank entsorgen lassen. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie daher nur mit einem individuellen Angebot eines Fachbetriebs. Die folgenden Richtwerte geben eine erste Orientierung:

Richtwerte – der genaue Preis hängt vom Einzelfall ab
LeistungRichtwert
Entsorgung Öl- oder Gasheizung (komplett, inkl. Stilllegung, Demontage, Tankreinigung und Entsorgung)1.500–4.000 €
Anteil Tankreinigung und Entsorgung von Restöl/Ölschlammim Gesamtpreis enthalten

Förderungen senken die Kosten spürbar

Möchten Sie Ihre Öl- oder Gasheizung entsorgen lassen, sollten Sie in jedem Fall die verfügbaren Förderungen prüfen. In Österreich unterstützt der Bund den Umstieg auf klimafreundliche Systeme – etwa über die Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“. Ergänzend gibt es Wohnbau- bzw. Landesförderungen der Bundesländer sowie Beratungs- und Förderangebote von klimaaktiv. In vielen Fällen lassen sich diese Programme kombinieren, sodass ein erheblicher Teil der Kosten – auch für den Rückbau der Altanlage – gedeckt werden kann.

Wichtig ist, die Förderung vor Beginn der Maßnahme zu beantragen und alle Nachweise sorgfältig einzureichen. Da die konkreten Sätze und Bedingungen je nach Programm und Bundesland variieren und regelmäßig angepasst werden, empfehlen wir, die aktuellen Konditionen vorab zu prüfen. Einen Überblick über Ausgaben und Zuschüsse finden Sie auf unserer Seite zu den Kosten und Förderungen.

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