Angebote, Prüfberichte und Behördenschreiben stecken voller Fachausdrücke. Hier
finden Sie die wichtigsten davon in einem Satz erklärt – mit dem Verweis auf die Seite, die das
Thema ausführlich behandelt.
Ein Heizöltank ist der Lagerbehälter für das Heizöl einer Ölheizung. In österreichischen Ein- und Zweifamilienhäusern fasst er meist 1.000 bis 10.000 Liter und steht als Kunststoff-Batterietank oder Stahltank im Keller.
Weil Heizöl ein wassergefährdender Stoff ist, unterliegen Aufstellung, Betrieb, Überprüfung und Rückbau in Österreich dem Wasserrechtsgesetz und den Bauordnungen der Bundesländer.
Ein Batterietank besteht aus mehreren miteinander verbundenen Kunststoffbehältern, die nebeneinander im Heizraum stehen. Jeder Einzelbehälter fasst üblicherweise 1.000 bis 2.000 Liter.
Batterietanks lassen sich nach der Reinigung meist zerlegen und stückweise aus dem Keller tragen – deshalb ist ihre Entsorgung günstiger als die eines geschweißten Stahltanks.
Ein Erdtank ist ein Heizöltank, der außerhalb des Gebäudes unter der Erde liegt. Er wird über einen Domschacht befüllt und kontrolliert und fasst häufig 5.000 bis 20.000 Liter.
Erdtanks werden entweder ausgehoben und abtransportiert oder nach der Reinigung stillgelegt und mit Sand oder Magerbeton verfüllt. Die Stilllegung ist meist die günstigere Variante, weil Aushub und Abtransport entfallen.
Der Domschacht ist der begehbare Zugang zu einem Erdtank. In ihm sitzen Befüllstutzen, Entnahmearmaturen, Leckanzeige und Grenzwertgeber.
Bei der Stilllegung eines Erdtanks werden die Armaturen im Domschacht ausgebaut und die Öffnungen dauerhaft verschlossen, damit niemand versehentlich nachbefüllt.
Der Grenzwertgeber ist ein Sicherheitsfühler im Tank, der die Befüllung automatisch stoppt, sobald der zulässige Füllstand erreicht ist. Ohne funktionierenden Grenzwertgeber darf ein Tankwagen nicht befüllen.
Ein defekter Grenzwertgeber ist ein häufiger Anlass, die gesamte Anlage überprüfen zu lassen – und oft der Zeitpunkt, an dem sich die Frage nach Sanierung oder Entsorgung stellt.
Die Auffangwanne ist der flüssigkeitsdichte Raum unter oder um den Tank, der auslaufendes Heizöl zurückhält. Sie muss mindestens das Volumen des größten Behälters aufnehmen können.
Risse oder eine beschädigte Beschichtung der Auffangwanne sind ein Mangel, der vor dem Weiterbetrieb behoben werden muss.
Ölschlamm ist die zähe Ablagerung am Tankboden aus Alterungsprodukten des Heizöls, Wasser und Schwebstoffen. Er gilt als gefährlicher Abfall und darf nicht in den Hausmüll.
Ölschlamm verstopft Filter und Düsen und beschleunigt die Korrosion von Stahltanks. Bei der Tankreinigung wird er abgesaugt und getrennt entsorgt; der Fachbetrieb weist die Entsorgung nach.
Die Tankreinigung ist das vollständige Entleeren, Absaugen und Säubern eines Heizöltanks durch einen Fachbetrieb, einschließlich Sichtprüfung der Innenwand.
Sie ist Pflichtbestandteil jeder Stilllegung und Entsorgung und wird im laufenden Betrieb üblicherweise alle fünf bis zehn Jahre empfohlen.
Eine Innenhülle ist eine dichte Auskleidung, die in einen bestehenden Stahltank eingebracht wird. Sie macht den einwandigen Tank wieder zu einem doppelwandigen System mit Leckanzeige.
Die Sanierung mit Innenhülle ist eine Alternative zum Austausch – sie lohnt sich, solange der Tankkörper tragfähig ist und die Anlage weiterlaufen soll.
Ein Ölabscheider trennt Öl und Benzin vom Abwasser, bevor dieses in die Kanalisation gelangt. Eingesetzt wird er dort, wo mit Mineralölprodukten umgegangen wird – etwa in Werkstätten, an Tankstellen und auf Betriebsflächen.
Für Auswahl, Betrieb und Wartung gelten die Normen der Reihe ÖNORM EN 858; regelmäßige Kontrolle und Entleerung sind vorgeschrieben.
Die wiederkehrende Überprüfung ist die in regelmäßigen Abständen vorgeschriebene Kontrolle einer Heizölanlage durch eine befugte Person. Prüfintervall und Umfang legen die Bundesländer fest; üblich sind fünf Jahre bei Erdtanks und längere Intervalle bei oberirdischen Tanks im Gebäude.
Verantwortlich für die fristgerechte Überprüfung ist immer die Betreiberin oder der Betreiber der Anlage, nicht der Errichter.
Die Stilllegung ist die dauerhafte Außerbetriebnahme eines Heizöltanks: Der Tank wird entleert, gereinigt, von Armaturen und Leitungen getrennt und gegen Wiederbefüllung gesichert. Der Behälter selbst bleibt an Ort und Stelle.
Bei Erdtanks wird der gereinigte Behälter zusätzlich mit Sand oder Magerbeton verfüllt. Die vorübergehende Stilllegung hält die Anlage betriebsbereit, die endgültige beendet den Betrieb dauerhaft.
Die Entsorgungsbescheinigung ist der schriftliche Nachweis des Fachbetriebs über Reinigung, Stilllegung oder Entsorgung eines Heizöltanks. Sie nennt Objekt, Tankart, Volumen, Datum und Verbleib der Reststoffe.
Sie ist der Beleg gegenüber der Behörde, gegenüber Förderstellen und bei einem späteren Verkauf der Liegenschaft. Bewahren Sie sie dauerhaft mit den Bauunterlagen auf.
Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 ist das österreichische Bundesgesetz, das die Sammlung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen regelt – darunter Altöl, Ölschlamm und der ausgebaute Tank selbst.
Aus dem AWG 2002 ergibt sich, dass ölverunreinigte Stoffe als gefährlicher Abfall nur von befugten Sammlern und Behandlern übernommen werden dürfen.
Das Wasserrechtsgesetz schützt Grundwasser und Oberflächengewässer. Es ist die Grundlage dafür, dass Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen – also auch Heizöltanks – dicht sein, überprüft werden und fachgerecht rückgebaut werden müssen.
Zuständige Wasserrechtsbehörde ist in der Regel die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat.
Die Bezirkshauptmannschaft ist die Bezirksverwaltungsbehörde und damit erste Anlaufstelle für wasserrechtliche Fragen zur Heizölanlage. In Statutarstädten wie Wien, Graz oder Linz übernimmt der Magistrat diese Aufgabe.
Ob eine Stilllegung oder Entsorgung anzuzeigen ist, hängt von Bundesland, Tankgröße und Standort ab. Der ausführende Fachbetrieb kennt die Praxis im jeweiligen Bezirk.
Ein konzessionierter Fachbetrieb ist ein Unternehmen mit der gewerberechtlichen Befugnis, Arbeiten an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen auszuführen – also Heizöltanks zu reinigen, stillzulegen, zu sanieren und zu entsorgen.
Über dieses Portal erhalten Sie ausschließlich Angebote konzessionierter Betriebe mit Sitz in Österreich – nach Möglichkeit aus Ihrem eigenen Bezirk. Die Teams arbeiten bezirksweise und sind meist von Montag bis Donnerstag oder Freitag in derselben Region unterwegs.
„Raus aus Öl und Gas“ ist die österreichische Bundesförderung für den Tausch fossiler Heizsysteme gegen klimafreundliche Wärme. Gefördert werden auch Umfeldmaßnahmen wie die Demontage und Entsorgung des alten Öltanks.
Die Abwicklung läuft über die Kommunalkredit Public Consulting. Anträge sind grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten zu stellen; zusätzlich fördern die Länder über ihre Wohnbauförderungen.
Restöl ist das noch brauchbare Heizöl, das sich beim Rückbau im Tank befindet. Es wird abgepumpt und entweder in einen anderen Tank umgelagert, weitergegeben oder entsorgt.
Die Umlagerung kostet je angefangene 1.000 Liter etwa 150 bis 350 Euro. Sauberes Restöl lässt sich an Nachbarn mit passender Anlage weitergeben; der Ölschlamm am Boden bleibt gefährlicher Abfall.
Unsere Partnerbetriebe arbeiten bezirksweise: Ein Team ist in der Regel von Montag bis Donnerstag oder Freitag in derselben Region unterwegs und fährt dort einen Auftrag nach dem anderen ab. Ihre Anfrage geht deshalb nach Möglichkeit an einen konzessionierten Betrieb aus Ihrem eigenen Bezirk – und sonst an ein Team, das die Tour im angrenzenden Umland ohnehin fährt.
Nach Möglichkeit aus Ihrem Bezirk
Wir suchen entlang Ihrer Postleitzahl: zuerst im eigenen Bezirk, danach im angrenzenden Umland. Unser Partnernetz wächst laufend – wo wir noch im Aufbau sind, übernimmt ein Betrieb aus der Nachbarschaft, nicht vom anderen Ende des Landes.
Bezirksweise Touren statt Einzelfahrt
Die Teams fahren ihre Kundinnen und Kunden bezirksweise an: eine Woche, eine Region, ein Auftrag nach dem anderen. Ihr Termin wird in die laufende Tour eingeplant – so teilen sich mehrere Haushalte eine Anfahrt und Sie kommen früher an die Reihe.
Ausschließlich österreichische Betriebe
Alle Partner sind konzessionierte Fachbetriebe mit Sitz in Österreich – vertraut mit AWG 2002, Wasserrechtsgesetz und der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vor Ort.
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